Mittwoch, August 24, 2005

Auszüge der Satzung


Gemeinnützigkeit

Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigung im Zusammenhang mit dem deutschen Grundgesetz und der Charta der Menschenrechte.

Pflege der wechselseitigen Interessen und Beziehungen zwischen Deutschen und Iraner/innen auf allen gesellschaftlichen Gebieten.

Förderung des interkulturellen Austausches zwischen Deutschen und Iraner/innen. Förderung und Erleichterung der kreativen Zusammen-arbeit der deutschen und iranischen Künstler/innen und Kulturschaffenden.

Förderung der Literatur und Kunst, einschließlich Förderung der im Exil entstandenen iranischen Literatur und Kunst.

Souveränität

Für die unwiderrufliche positive Entscheidung des Vorstandes hinsichtlich der definitiven Akzeptanz bzw. Verwendung der Spende/n eines Spenders, die binnen eines Geschäftsjahres den Wert / die Summe von € 2500 überschreitet, ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder des Vereins erforderlich. Im Falle der Einlegung eines Vetos durch ein oder mehrere Vorstandsmitglied/er entscheidet die ordentliche Mitglieder-versammlung (oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung) über die Akzeptanz der betreffenden Spende/n oder über deren Weiterleitung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die (im Gegensatz zum Deutsch-Iranischen Forum für Kultur und Kunst e.V.) n i c h t mit den Realisierungs-problemen der Förderung der Exilkunst und Exilliteratur konfrontiert ist und deshalb solche Spenden mit bestem Gewissen für eigene gemeinnützige Zwecke verwenden kann.


Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliedsversammlung und der Vorstand.


Mitgliedschaft

Jede natürliche und in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person - gleich welcher Nationalität -, die sich für den Zweck des Vereins und für die Mitwirkung an seinen satzungsgemäßen Beschlussfassungen und Aktivitäten interessiert, und die vorgedruckte Beitrittserklärung des Vereins ausfüllt und dem Vorstand einreicht, kann Mitglied des Vereins werden...

Rechte der Mitglieder

    • Teilnahme an den Ordentlichen / Außerordentlichen Mitgliederversammlungen.
    • Antragstellung beim Vorstand und in der Mitgliederversammlung oder in der Außerordentlichen Mitgliederversammlung (mit Vollendung des 16. Lebens-jahres).
    • Mitwirkung bei Beschlüssen / Kandidieren bei Wahlen der ordentlichen / außerordentlichen Mitgliederversammlung (mit Vollendung des 18. Lebensjahres).
    • Antragstellung und Anspruch auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
    • Erhalt der Bekanntmachungen des Vorstandes.
    • Zutritt zu Veranstaltungen des Vereins.