Mittwoch, Oktober 22, 2008

Der Iran richtet weiter Kinder hin/ Es gilt Vergeltungsrecht / Hinrichtungen werden öffentlich inszeniert


Der Iran richtet weiter Kinder hin

Die "Justiz" ist nicht zuständig!


Symbolbild Amnesty International und Human Rights Watch gegen Hinrichtung von Jugendlichen, Quell: DW/ AP


Ob ein Jugendlicher, der einen Mord begangen habe, hingerichtet werde oder nicht, entscheidet nicht die Justiz. Die Entscheidung liege bei den Hinterbliebenen der Opfer. Denn nach iranischer Rechtsprechung gilt bei Tötungsdelikten oder schwerer Körperverletzung das Recht auf Vergeltungsstrafe: Demnach entscheidet die Familie des Opfers, ob sie ein Blutgeld fordert, mit dem der Täter quasi eine Entschädigung zahlt, oder ob sie verlangt, dass die Todesstrafe ausgeführt wird. Dieses "Auge-um-Auge"-Recht könne den Familien nach islamischem Recht nicht verwehrt werden. Das sind nach Dokumentationen von ai allerdings 99 Prozent der Fälle, in denen die Todesstrafe gegen Minderjährige verhängt wird. Oftmals handelt es sich dabei um Jugendliche, die zwar wegen Mordes verurteilt wurden, deren Taten aber nach internationalen Standards nicht als vorsätzliche Tötung gewertet werden dürften, sondern

Amnesty International fordert, dass die Todesstrafe für Minderjährige im iranischen Strafgesetzbuch generell abgeschafft wird. Wenn diese gesetzlichen Grundlagen geschaffen würden, gäbe es auch keine Interpretationsmöglichkeiten mehr.

Ina Rottscheidt
DW