Anlässlich von Presseberichten über weitere Todesurteile durch Steinigungen im Iran erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
In letzter Zeit häufen sich Berichte darüber, dass iranische Gerichte Todesurteile durch Steinigung aussprechen. So hat der Oberste Strafgerichtshof im Iran erst Anfang Februar wieder zwei junge Frauen wegen angeblichen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt.Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Diese Fälle reihen sich ein in eine Vielzahl von haarsträubenden Urteilen gegenüber iranischen Frauen. Diesen wird vor Gericht selten Glauben geschenkt. Ihre Zeugenaussagen gelten nur, wenn sie von mindestens zwei Männern bestätigt werden. Vielen Frauen fehlt für eine Verteidigung vor Gericht zudem das Geld.
Steinigungen gehören zu den besonders grausamen Methoden der Vollstreckung einer Todesstrafe. Dabei werden die Opfer in Tücher gewickelt, bis zum Rumpf eingegraben und anschließend so lange mit Steinen beworfen, bis sie Stunden später qualvoll an ihren inneren Verletzungen sterben.
Diese Entwicklungen verkörpern einen neuen Tiefpunkt für die Menschenrechte im Iran. Als Arbeitsgruppe Menschenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern wir die iranische Regierung auf, alle anstehenden Steinigungen auszusetzen und auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten.