in deutschland läuft zur zeit eine öffentliche
petition an den Bundestag
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http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=28
Mit der Petition wird gefordert, den in Deutschland ohne gesicherten Aufenthaltsstatus lebenden Menschen, hauptsächlich also den so genannten "Illegalen", eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis auszusprechen. Durch diesen Weg in die Legalität soll den oft versteckt lebenden Ausländerinnen und Ausländern ein Leben in Würde ermöglicht werden, welches ihnen durch die gegenwärtige Gesetzeslage erschwert bis unmöglich gemacht wird.
Begründung:
Nach unterschiedlichen Schätzungen leben gegenwärtig zwischen 500.000 und 1 Million Menschen illegal in Deutschland. Meist sind es Menschen, denen Asyl verweigert wurde oder die auf nicht offiziellem Wege nach Europa eingereist und in Deutschland gelandet sind. Eine Vielzahl dieser Menschen ist vor Kriegen oder Hungersnöten geflohen. Zahlreiche dieser Migrantinnen und Migranten sterben bei ihrem Versuch, in die EU zu gelangen.Durch regelmäßige Geldtransfers in ihre Heimatländer leisten diese "Illegalen" oftmals einen zusammengenommen größeren Beitrag zur Entwicklung der ärmsten Länder, als die staatliche Entwicklungshilfe es vermag. Sie sind unverzichtbar, um den Lebensstandard in ihren Heimatländern erträglicher zu machen und die Defizite staatlicher Entwicklungspolitik wenigstens ansatzweise auszugleichen.Spanien hat bereits im Frühjahr 2005 vorgemacht, wie eine vergleichbar große Zahl von Menschen mit einem ständigen Aufenthaltsrecht ausgestattet werden kann. Diesem Beispiel ist zu folgen.Das Leben in der Illegalität bedeutet oft ausgebeutet zu werden, keine Rechtssicherheit zu kennen, es führt zu körperlichen und seelischen Krankheiten und es beschädigt in erheblichem Maße den höchsten Wert, den das Grundgesetz kennt: Die Würde. Nur eine Anerkennung aller illegal in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer kann ihnen ihre unantastbare Würde garantieren. Eine Anerkennung ergibt sich zwingend aus dem Geist des Grundgesetzes.
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