Freitag, Januar 23, 2009

Volksmudschahedin verschwinden von Terrorliste

Volksmudschahedin verschwinden von Terrorliste


Voraussichtlich am Montag werden die Iranischen Volksmudschahedin von der Terrorliste der EU gestrichen. Die Oppositionsbewegung hatte im Jahr 2008 mehrmals Recht vor einem europäischen Gericht bekommen. Sie soll sich bereits vor Jahren vom gewalttätigen Kampf verabschiedet haben.

Die iranische Oppositionsbewegung Volksmudschahedin (PMOI) soll am Montag von einer „Terrorliste“ der Europäischen Union gestrichen werden. Mit diesem Beschluss wollen die Außenminister der EU am Montag in Brüssel mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes umsetzen, sagten EU-Diplomaten.

Die Botschafter der 27 EU-Staaten hätten sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz Folge zu leisten, verlautete aus Kreisen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft.

Damit würde ein jahrelanger Rechtsstreit mit den PMOI zu Ende gehen. Sie hatten sich erfolgreich gegen die Beschlagnahme ihres Vermögens unter Berufung auf eine UN-Resolution vom September 2001 gewehrt. Der EU-Gerichtshof hatte vor allem bemängelt, dass die Organisation, die das Regime der Mullahs im Iran bekämpft, nicht angehört worden sei, bevor sie auf die „Terrorliste“ gesetzt wurde.

Die in den 60er-Jahren gegründeten Volksmudschahedin gehören der iranischen Exilopposition an und bekämpften die Teheraner Regierung jahrzehntelang vom Irak aus. Im Herbst 2007 aber stellte ein britisches Gericht fest, die Gruppe habe seit 2001 keine Gewalttaten mehr verübt. Damit war die Begründung für ihren Eintrag auf der EU-Terrorliste, der ursprünglich von Großbritannien veranlasst worden war, hinfällig, wie das EU-Gericht erster Instanz im Oktober 2008 feststellte.

Zwischenzeitlich hatten die EU-Regierungen aber bereits eine neue Begründung gefunden, um die Volksmudschahedin weiter als Terrororganisation einzustufen und ihre Vermögen in Europa unter Verschluss zu halten. Bei der letzten Aktualisierung der Liste im Juli 2008 wurden die PMOI wegen Terrorverdachts gegen mutmaßliche PMOI-Mitglieder in Frankreich erneut aufgeführt.

Diese Begründung wurde vom EU-Gericht erster Instanz im Dezember für unzureichend erklärt. Zudem wurde sie den PMOI erst nachträglich mitgeteilt, was die Luxemburger Richter als Verstoß gegen die Verteidigungsrechte der Volksmudschahedin werteten.


http://www.welt.de/politik/article3077056/Volksmudschahedin-verschwinden-von-Terrorliste.html